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ABGs national

Allgemeine nationale Geschäftsbedingungen, AGB



§1    Geltung der Bedingungen, Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma e:cue control gmbh, Im Dörener Feld 11, 33100 Paderborn, nachfolgend „e:cue“ genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Die Ust-Id e:cue control GmbH mit Sitz in 33100 Paderborn lautet:
DE216760194

§2     Angebot und Vertragsabschluss
(1)    In den Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich e:cue 14 Kalendertage gebunden.
(2)    Der Kunde ist vier Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch e:cue.
(3)    Bestellt der Kunde schriftlich Ware bei e:cue, so kommt der Kaufvertrag mit dem Eingang der Bestellung bei uns zustande.
(4)    Alle Vereinbarungen, die zwischen e:cue und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(5)    Der Käufer prüft den Lieferumfang bei Übergabe und erkennt ihn an wie besichtigt.
(6)    Erwirbt der Käufer Geräte, bei denen aufgrund fehlender Zulassungen oder Verbote die Inbetriebnahme eingeschränkt oder verboten ist, so verpflichtet er sich, diese Einschränkungen oder Verbote einzuhalten. Er stellt e:cue diesbezüglich von jeder Haftung frei.
(7)    Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen  sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.

§3     Preise, Preisänderungen
(1)    Die Preise verstehen sich sofern nicht anders angegeben zuzüglich der bei Rechnungserstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2)    Die entstehenden Kosten für Verpackung und Fracht trägt der Käufer. e:cue ist berechtigt Waren per Nachnahme zu versenden.

§4     Lieferzeiten
(1)    Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
(2)    Schadenersatzansprüche oder Regressansprüche durch Überschreitung der genannten Liefertermine sind ausgeschlossen.
(3)    Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.
(4)    Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§5     Versand und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk von e:cue verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§6     Gewährleistung
(1)    Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferscheindatum.
(2)    Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, gewährt e:cue gem. §439 BGB dem Käufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
(3)    Schlägt die Nachbesserung  oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer vom   Vertrag zurücktreten.
(4)    Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden unverzüglich  e:cue zu übersenden.
(5)    Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für ungeprüfte Gebrauchtgegenstände, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.

§7     Haftungsbegrenzung
(1)    Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen e:cue als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
(2)    Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.
(3)    e:cue haftet in keinem Fall für Schäden, die sich aus dem Ausfall von Netzeinrichtungen oder Fehlfunktionen von Gerätschaften fremder Hersteller ergeben. Die Haftung ist ebenfalls ausgeschlossen für Schäden, die durch unberechtigte Eingriffe des Kunden entstanden sind. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§8     Eigentumsvorbehalt
(1)    Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die e:cue aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich e:cue das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
(2)    Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von e:cue hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit e:cue seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, e:cue die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(3)    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist e:cue berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch e:cue ist gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.

§9     Zahlung
(1)    Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an e:cue oder ein von diesem angegebenes Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(2)    Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3)    Rechnungen von e:cue sind, wenn nicht anders angegeben, fällig am Ersten des auf die Rechnungsstellung folgenden Monates. Ab Fälligkeit sind Rechnungsbeträge mit 11% jährlich zu verzinsen. Werden die Zahlungsziele nicht eingehalten, werden pro Mahnung 7,50€ berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4)    Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
(5)    e:cue ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist e:cue berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(6)    Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§10    Sonstige Vereinbarungen
(1)    Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2)    Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
(3)    Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4)    Kann sich ein Vertragsteil aufgrund zwingender Vorschriften auf eine Geschäftsbedingung nicht berufen, so gilt dies auch für den anderen Teil, es sei denn, dass die gesetzliche Verbotsnorm den Schutz des jeweils anderen Teils bezweckt.
(5)    Soweit und solange eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zwingenden gesetzlichen Vorschriften widerspricht, tritt an ihre Stelle für die Geltungsdauer der gesetzlichen Vorschrift die entsprechende gesetzliche Regelung.
(6)    Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen ist Paderborn, Gerichtsstand ist 33602 Bielefeld.

 


AGBs e:cue control gmbh

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